Bevor sie beim Bürgerbeauftragten eine Beschwerde wegen der Untätigkeit einer Behörde oder gegen einen Verwaltungsentscheid einlegen, müssen Sie sich zuvor persönlich an die betroffene Dienststelle wenden, um selbst eine Erklärung zu bekommen, eine Klarstellung zu erhalten, oder eine Beanstandung einzureichen.

Wir empfehlen Ihnen dies schriftlich zu tun, vorzugsweise per Einschreibebrief mit Rückantwortschein, und eine Kopie Ihres Briefes aufzubewahren.

Sollten Sie darauf hin innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten oder sollte die erhaltene Antwort Sie nicht zufrieden stellen, können Sie mit uns in Verbindung treten.

Achtung : Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten die gesetzlich vorgesehenen Fristen für das Einlegen von Rechtsmitteln vor Gericht nicht unterbricht.


Sie können ihre Beschwerde per E-Mail an oder per Post verschicken.


Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer +352 26 27 01 01 zur Verfügung.