Mitteilung - Covid19

Im Rahmen der Durchführung der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus haben das Sekretariat des Ombudsmans sowie der externe Prüfer für Freiheitsentzugsanstalten folgende Maßnahmen ergriffen, zur Gewährleistung der Kontinuität unserer Dienstleistungen:

Um Ansteckungsrisiken zu vermeiden, sind die Büros bis auf weiteres nicht mehr öffentlich zugänglich.

Ein Telefondienst wird zwischen 08.00/12.00 und 13.30/16.00 Uhr (+352) 26 27 01 01 gewährleistet. Andernfalls kann man sich per Mail oder per Post 36, rue du Marché-aux-Herbes, L-1728 Luxemburg an uns wenden.

Das Sekretariat des Ombudsmans und der externe Prüfer für Freiheitsentzugsanstalten danken Ihnen für Ihr Verständnis.


Bevor sie beim Bürgerbeauftragten eine Beschwerde wegen der Untätigkeit einer Behörde oder gegen einen Verwaltungsentscheid einlegen, müssen Sie sich zuvor persönlich an die betroffene Dienststelle wenden, um selbst eine Erklärung zu bekommen, eine Klarstellung zu erhalten, oder eine Beanstandung einzureichen.

Wir empfehlen Ihnen dies schriftlich zu tun, vorzugsweise per Einschreibebrief mit Rückantwortschein, und eine Kopie Ihres Briefes aufzubewahren.

Sollten Sie darauf hin innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten oder sollte die erhaltene Antwort Sie nicht zufrieden stellen, können Sie mit uns in Verbindung treten, zum Beispiel, in dem Sie dieses Beschwerdeformular ausfüllen.

Achtung : Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten die gesetzlich vorgesehenen Fristen für das Einlegen von Rechtsmitteln vor Gericht nicht unterbricht.