Mitteilung - Covid19

Im Rahmen der Durchführung der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus haben das Sekretariat des Ombudsmans sowie der externe Prüfer für Freiheitsentzugsanstalten folgende Maßnahmen ergriffen, zur Gewährleistung der Kontinuität unserer Dienstleistungen:

Um Ansteckungsrisiken zu vermeiden, sind die Büros bis auf weiteres nicht mehr öffentlich zugänglich.

Ein Telefondienst wird zwischen 08.00/12.00 und 13.30/16.00 Uhr (+352) 26 27 01 01 gewährleistet. Andernfalls kann man sich per Mail oder per Post 36, rue du Marché-aux-Herbes, L-1728 Luxemburg an uns wenden.

Das Sekretariat des Ombudsmans und der externe Prüfer für Freiheitsentzugsanstalten danken Ihnen für Ihr Verständnis.


Der Ombudsman / Bürgerbeauftragte wurde durch das Gesetz vom 22. August 2003 eingeführt.

In seiner Mission als Bürgerbeauftragter des Großherzogtums Luxemburg empfängt der Ombudsman Beschwerden über das Verhalten und die Arbeitsweise von staatlichen und kommunalen Behörden sowie von öffentlichen Einrichtungen welche staatlichen oder kommunalen Behörden unterstehen.

Jeder Bürger, der in einem Fall, der ihn persönlich betrifft, der Auffassung ist, dass eine Behörde ihrer Amtspflicht nicht gerecht wird, oder gegen geltende Konventionen, Gesetze und Vorschriften verstösst , kann durch eine begründete schriftliche Beschwerde oder durch eine mündliche Erklärung beantragen, dass sein Fall dem Ombudsman zur Kenntnis gebracht wird.




Gesetz vom 22. August 2003 (fr)



Jahresbericht 2022 (fr)



Richtlinien für gute Verwaltungspraxis (fr)