Mitteilung - Covid19

Im Rahmen der Durchführung der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus haben das Sekretariat des Ombudsmans sowie der externe Prüfer für Freiheitsentzugsanstalten folgende Maßnahmen ergriffen, zur Gewährleistung der Kontinuität unserer Dienstleistungen:

Um Ansteckungsrisiken zu vermeiden, sind die Büros bis auf weiteres nicht mehr öffentlich zugänglich.

Ein Telefondienst wird zwischen 08.00/12.00 und 13.30/16.00 Uhr (+352) 26 27 01 01 gewährleistet. Andernfalls kann man sich per Mail oder per Post 36, rue du Marché-aux-Herbes, L-1728 Luxemburg an uns wenden.

Das Sekretariat des Ombudsmans und der externe Prüfer für Freiheitsentzugsanstalten danken Ihnen für Ihr Verständnis.


Damit wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten können, geben Sie bitte alle benötigten Daten an und beantworten jedes der von 1 bis 6 numerierten, folgenden Felder.

Ihre Informationen und die übermittelten Dokumente ermöglichen es uns, die Zulässigkeit und Stichhaltigkeit Ihres Antrages zu überprüfen und uns gegebenenfalls an die betroffene Behörde zu wenden.

Ihre Daten und Dokumente werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt und keinen Drittpersonen übermittelt.

Bei Bedarf werden wir Sie für weitere Informationen oder Dokumente kontaktieren. Achten Sie bitte darauf, eine Postanschrift, sowie eine Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse anzugeben, unter welcher wir Sie jederzeit erreichen können.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne telefonisch unter (+352) 26 27 01 01 erreichen.



Die mit einem Stern* gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.










1/ Welche Behörde(en) ist/sind betroffen ?*


2/ Betrifft Ihr Anliegen hauptsächlich :






3/ Erklären Sie kurz Ihr Anliegen* :


4/ Haben Sie sich bereits an die betroffene Behörde oder öffentliche Einrichtung gewandt, um selbst eine Lösung für Ihr Problem herbei zu führen? (informelle Beschwerde (recours gracieux), Beanstandung, Auskunftsgesuch, Erinnerungsschreiben, usw.)*

Ihr Antrag kann leider nicht angenommen werden.

Bevor sie beim Bürgerbeauftragten einen Antrag gegen eine Verzögerung oder eine Entscheidung der Verwaltung einreichen können, müssen Sie persönlich bei der betroffenen Dienststelle eine Erklärung, eine Klarstellung angefragt oder eine Beanstandung eingereicht haben.

Wir empfehlen Ihnen dies schriftlich zu tun, vorzugsweise per Einschreibebrief mit Rückantwortschein und eine Kopie des Briefes aufzubewahren.

Sollten Sie daraufhin innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten haben oder falls die erhaltene Antwort immer noch unklar oder ungerechtfertigt scheint, können sie dieses Beschwerdeformular ausfüllen und einsenden.

Für weitere Informationen können Sie uns telefonisch unter (+352) 26 27 01 01 erreichen.



5/ Wenn ja, fand dieser Kontakt statt über :





6/ Senden Sie uns bitte die Kopien Ihrer Unterlagen zur Begründung Ihres Antrages (angefochtene Verwaltungsentscheidung, Briefwechsel/E-Mails, usw.) :