Mitteilung - Covid19

Im Rahmen der Durchführung der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus haben das Sekretariat des Ombudsmans sowie der externe Prüfer für Freiheitsentzugsanstalten folgende Maßnahmen ergriffen, zur Gewährleistung der Kontinuität unserer Dienstleistungen:

Um Ansteckungsrisiken zu vermeiden, sind die Büros bis auf weiteres nicht mehr öffentlich zugänglich.

Ein Telefondienst wird zwischen 08.00/12.00 und 13.30/16.00 Uhr (+352) 26 27 01 01 gewährleistet. Andernfalls kann man sich per Mail oder per Post 36, rue du Marché-aux-Herbes, L-1728 Luxemburg an uns wenden.

Das Sekretariat des Ombudsmans und der externe Prüfer für Freiheitsentzugsanstalten danken Ihnen für Ihr Verständnis.


Das Großherzogtum Luxemburg hat das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2002 in New York angenommen wurde, durch das Gesetz vom 11. April 2010 angenommen, das den Ombudsmann als nationalen Präventionsmechanismus bestimmt.

Im Rahmen dieser Funktion besucht der Ombudsmann regelmäßig die verschiedenen Orte, an denen Menschen die Freiheit entzogen wird.





Gesetz vom 11. April 2010 (fr)




Jahresbericht 2022 (fr)




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